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Informationen zum Masernschutz an unserer Schule

Ärztin macht Notizen

Neues Gesetz
ab 1. März 2020

Damit auch ihr Kind problemlos unsere Schule besuchen darf, muss bei jedem Kind seit 2020 einen Masern-Impfschutz nachgewiesen werden.

 

Mehr Informationen dazu finden sie im nebenstehenden Dokument. 

Informationen Masernschutz
an Schulen

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